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Abkochanordnung wg. mikrobiologischer Verunreinigung des Trinkwassers in: Geiselwind, OT Hohnsberg

Sehr geehrte Damen und Herren,

aus Gründen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes wird in Absprache mit dem Gesundheitsamt Kitzingen ein Abkochgebot erlassen. Zur Wiederherstellung der Trinkwasserqualität werden derzeit in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Kitzingen weitere Rohrnetzspülungen und Desinfektionsmaßnahmen durchgeführt.

Das Leitungswasser nicht direkt trinken!

Um Gefahren für Ihre Gesundheit auszuschließen, bitten wir Sie das Wasser vorsorglich einmal sprudelnd aufzukochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen zu lassen, sofern Sie es zum Trinken, Kochen, oder zur Zubereitung von Speisen oder Getränken verwenden. Zum Zähneputzen oder zum Reinigen offener Wunden sollten Sie ebenfalls abgekochtes Wasser verwenden. An der Geschirrspülmaschine sollte min. das 70 Grad-Programm verwendet werden. Salate unbedingt mit abgekochtem Wasser waschen und zubereiten (Salatsauce). Für Körperpflege, also Waschen, Duschen und Baden und auch für das Waschen der Wäsche und der Toilettenspülung kann das Wasser ohne Bedenken weiter genutzt werden.

Die Abkochanordnung wird bis zum Widerruf, bis auf weiteres erteilt. Sobald die Befunde der Untersuchung eine einwandfreie Qualität des Trinkwassers nachweisen, werden wir Sie über die Aufhebung der Abkochanordnung erneut unterrichten.

Zur Wiederherstellung der gewohnten Wasserqualität wird das Wasser zusätzlich mit Chlor desinfiziert. Die Chlorung erfolgt nach strenger Maßgabe der Trinkwasserverordnung.

Gesundheitliche Beeinträchtigungen bestehen nicht. Bitte beachten Sie aber, dass mit Chlor desinfiziertes Wasser für Aquarien ungeeignet ist!

Für evtl. Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter der Tel. 09556/9222-22 (Fr. Ehrmann) oder 0170 4836158 (Hr. Mahr) zur Verfügung.

Geiselwind, 04.10.2024

Nickel, 1. Bürgermeister

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