Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, wie Sie bereits vielfach der Presse entnehmen konnten, gründet…
Abschluss der Verbesserungs- und Erneuerungsmaßnahmen in der Wasserversorgung
Sehr geehrte Grundstückseigentümer/innen,
in den vergangenen Jahren wurden im Bereich der Wasserversorgungseinrichtung des Marktes Geiselwind umfangreiche Investitionsmaßnahmen durchgeführt, die mit dringlichem Handlungsbedarf festgestellt worden waren.
Der Gesamtinvestitionsaufwand aller Maßnahmen, wurde 2016 mittels Kostenberechnung auf 8.693.900,00 € (netto) beziffert. Dank eines neuen Förderprogramms des Freistaates Bayern „RZWAS“ konnten den Ausgaben (Maßnahmen 4 – 9) Zuwendungsmittel in Höhe von 1.827.200,00 € gegenübergestellt werden.
Da im November 2024 die letzte noch ausstehende Maßnahme – Wasserleitungsquerung der BAB A3 zur Versorgung des OT Sixtenberg – abgeschlossen werden konnte, wurde umgehend in der letzten Marktgemeinderatssitzung am 09.12.2024 der förmliche Maßnahmenabschluss und die zur endgültigen Abrechnung notwendigen Satzungen beschlossen.
Erfreulicher Weise liegen die tatsächlichen Investitionskosten auf Grund sich ergebender Minderausgaben, sowie zusätzlicher Fördergelder, die vom Freistaat Bayern gewährt wurden mit einem Umlagefähigen Aufwand von insgesamt 4.328.570,00 € (netto) deutlich unter den zu Beginn der 2016 berechneten Werten.
Dies ist vor allem auf
a.) Minderausgaben, durch geringere Leitungslängen sowie der Umsetzung wirtschaftlicherer Planungen (Ersatzneubau des Hochbehälters Geiselwind und die Errichtung einer Druckerhöhungsanlage für Füttersee anstelle der jeweils geplanten HB-Sanierung) und der Verrechnung von kalkulatorischen Abschreibungen, sowie auf
b.) Mehreinnahmen, die Dank der im Jahr 2018 erfolgreich durch den ersten Bürgermeister Ernst Nickel durchgeführten Petition mit zusätzlichen vom Freistaat bewilligten Mitteln in Höhe von weiteren 1.000.000,00 €, zurückzuführen.
Unter Berücksichtigung der aktuellen Grundstücks- und Geschossflächengrößen wurde durch das beauftragte Satzungsbüro der neu festzusetzende Beitragssatz berechnet.
VB/EW-Beitrag Satzung vom 09.12.2024 | vorläufiger Beitrag Satzung v. 30.09.20216 | |||
Grundstücksflächenbeitrag | 0,76 € / m2 | 1,22 € / m2 | ||
Geschossflächenbeitrag | 4,93 € / m2 | 8,63 € / m2 |
Wie geht es nun konkret weiter:
Alle beitragspflichtigen Grundstückseigentümer werden nach der neuen Verbesserungsbeitragssatzung veranlagt. Die bisherigen Zahlungsleistungen, die als vorübergehende Beiträge in bisher 4 Raten erhoben wurden, werden dem neuen Beitragssatz gegenübergestellt und angerechnet. Die Rückzahlung erfolgt an denjenigen (ursprünglicher Grundstückseigentümer) der die Vorauszahlungen geleistet hat.
Durch die noch ausstehende Schlussabrechnung der letzten Maßnahme, den offenen Beitragsbuchungen und eines enormen Verwaltungsaufwands ist nach Aussage des Satzungsbüros keinesfalls vor Mitte 2025 mit den Entwurfsunterlagen zu rechnen. Nachdem heute nicht abschließend klar ist, welcher Zeitraum für die Prüfung und Nachbearbeitung in der Verwaltung anfällt, ist ein verbindlicher Auszahlungszeitpunkt nur schwer auszumachen.
Entsprechend der vorliegenden Zahlen, kann bei Gegenüberstellung der vom Markt Geiselwind eingenommenen Verbesserungsbeiträge in Höhe von 5.850.431,00 € bereits heute festgestellt werden, dass durch Einsparungen der Ausgaben und der höheren Förderung den Grundstückseigentümern Beitragsleistungen in Höhe von ca. 1.522.000,00 € zurückgezahlt werden können. Die Auszahlung wird selbstverständlich schnellstmöglich erfolgen.
Die Marktgemeinde, speziell jedoch die Verwaltung möchte Sich bei sämtlichen Grundstückseigentümern und Beteiligten für die Zusammenarbeit und das entgegengebrachte Vertrauen bedanken.