Als Bauleitplanung wird das gesetzlich geregelte Verfahren bezeichnet, welches die städtebauliche Entwicklung und somit die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke im Gemeindegebiet vorausschauend vorbereitet und leitet.
Als Bauleitplanung wird das gesetzlich geregelte Verfahren bezeichnet, welches die städtebauliche Entwicklung und somit die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke im Gemeindegebiet vorausschauend vorbereitet und leitet.