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Seit dem 01.11.2010 wird ein neuer Personalausweis ausgegeben.
Dieser hat nicht nur das praktische Format einer Scheckkarte, es werden nun auch die aufgedruckten Daten digital abgelegt. Zusätzlich werden das Passfoto und die Fingerabdrücke digital gespeichert. Darüber hinaus bietet der Personalausweis auch neue Funktionen und viele Einsatzmöglichkeiten in der Online-Welt.

Weitere Informationen zum Personalausweis und seinen Funktionen

www.personalausweisportal.de

Allgemeine Information zum Personalausweis

Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union genügt für Deutsche Staatsbürger die Vorlage des Personalausweises. Ob eine Passpflicht für andere Länder besteht, können Reisende beim Auswärtigen Amt, im Reisebüro und der Botschaft des jeweiligen Landes erfragen.

Ausstellung eines Personalausweises

Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises wird von einem Mitarbeiter des Bürgerbüros erstellt. Daher ist es erforderlich, persönlich im Bürgerbüro vorzusprechen.

Bei Antragstellern unter 16 Jahren ist der Antrag zusammen mit einem Sorgeberechtigten zu stellen. Dafür ist es zwingend erforderlich, dass die Einverständniserklärung des anderen Elternteils ausgefüllt und unterschrieben mitgebracht wird. Es besteht die Möglichkeit, die Unterlagen für den zweiten gesetzlichen Vertreter nachzureichen oder bei der Antragsstellung bereits vorzulegen.

Vorzulegen sind:

  • eine Geburts-, Abstammungs- oder Heiratsurkunde (ggfls. übersetzt)
  • 1 aktuelles, biometrisches Lichtbild (nicht älter als ein Jahr)
  • der bisherige Personalausweis bzw. der Reisepass, Kinderreisepass

Der Antrag wird an die Bundesdruckerei in Berlin gesandt, dort wird der Personalausweis hergestellt. Es muss mit einer Bearbeitungsdauer für den Personalausweis von ca. 2 – 3 Wochen gerechnet werden.

Bei Abholung des Personalausweises ist Folgendes zu beachten:

  • das alte Ausweisdokument ist zwingend mitzubringen
  • sollte der Personalausweis nicht persönlich abgeholt werden, ist eine Abholvollmacht ausgefüllt und unterschrieben mitzubringen
  • der Bevollmächtigte muss sich bei Abholung durch seinen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können

Gebühren

Neuausstellung bis zum 24. Lebensjahr (6 Jahre gültig)22,80 EUR
Neuausstellung ab dem 24. Lebensjahr (10 Jahre gültig)37,00 EUR
Vorläufiger Personalausweis10,00 EUR

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Allgemeine Information zum Reisepass

Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union genügt für Deutsche Staatsbürger die Vorlage des Personalausweises. Ob eine Passpflicht für andere Länder besteht, kann beim Auswärtigen Amt, im Reisebüro und der Botschaft des jeweiligen Landes erfragt werden.

Ausstellung eines Reisepasses

Der Originalantrag auf Ausstellung eines Reisepasses wird im Beisein von einem Mitarbeiter des Bürgerbüros ausgefüllt. Persönliches Erscheinen ist erforderlich, da der Antrag eigenhändig zu unterzeichnen ist. Bei Minderjährigen ist der Antrag durch einen Sorgeberechtigten zusammen mit dem Jugendlichen zu stellen.

Vorzulegen sind:

  • eine Geburts-, Abstammungs- oder Heiratsurkunde (ggfls. übersetzt)
  • 1 aktuelles, biometrisches Lichtbild (nicht älter als ein Jahr)
  • der alte Personalausweis bzw. der Reisepass, Kinderausweis/-reisepass

Der Antrag wird an die Bundesdruckerei in Berlin gesandt, dort wird der Reisepass hergestellt. Es muss mit einer Bearbeitungsdauer für den Reisepass von ca. 4 – 6 Wochen gerechnet werden.

Gebühren

Neuausstellung bis zum 24. Lebensjahr (6 Jahre gültig)     37,50 EUR
Neuausstellung ab dem 24. Lebensjahr (10 Jahre gültig)    70,00 EUR

Express-Reisepass

Es besteht die Möglichkeit auf Ausstellung eines Express-Passes, der innerhalb von 3 Werktagen von der Bundesdruckerei hergestellt wird.
Zusätzliche Gebühr: 32,00 EUR

48-Seiten-Pass

Für Vielreisende besteht die Möglichkeit einen Reisepass mit 48 Seiten auszustellen, anstatt von 32 Seiten
Zusätzliche Gebühr: 22,00 EUR

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!!!ACHTUNG!!!

Seit dem, 01.01.2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt oder verlängert!

Für Kinder ab 0 Jahren/Geburt kann nur noch ein Personalausweis oder ein richtiger Reisepass beantragt werden!

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Bei der Neuausstellung eines Personalausweis/Reisepass ist die Anwesenheit des Kindes ab dem 6. Lebensjahr, sowie die eines gesetzlichen Vertreters erforderlich. Es besteht die Möglichkeit, die Unterlagen für den zweiten gesetzlichen Vertreter nachzureichen oder bei der Antragsstellung bereits vorzulegen.

Neuausstellung

Der Antrag auf Erteilung eines Personalausweis/Reisepass ist im Bürgerbüro zu stellen. Eine Unterschrift des Kindes ist ab dem 10. Lebensjahr erforderlich.

Unterlagen für die Antragstellung:

  • Geburts- oder Abstammungsurkunde
  • 1 aktuelles, biometrisches Lichtbild (nicht älter als ein Jahr)
  • Gebühr Personalausweis: 22,80 EUR
  • Gebühr Reisepass: 37,50 €

Gültigkeit

Der Personalausweis/Reisepass wird für eine Dauer von 6 Jahren ausgestellt.

Anerkennung

Der Personalausweis ist grundsätzlich zur Einreise in EU-Länder, der Reisepass zur weltweiten Einreise ausreichend. Informationen über Einreisebestimmungen anderer Länder gibt das Auswärtige Amt, Reisebüros und die Botschaft des jeweiligen Landes.

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Unionsbürger und Staatsangehörige eines Staates, der dem Europäischen Wirtschaftsraum angehört, können die eID-Karte bei ihrer zuständigen Gemeinde beantragen.

Für Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, die nicht Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz sind, wird auf Antrag eine Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte) ausgestellt.

Die eID-Karte ist kein Ausweis- bzw. Reisedokument, sondern ermöglicht den elektronischen Identitätsnachweis, um eGovernment-Dienstleistungen auf höchstem Vertrauensniveau in Anspruch nehmen zu können. Zudem kann mit ihr das Vor-Ort-Auslesen zum Zwecke der medienbruchfreien Übernahme von Formulardaten unter Anwesenden erfolgen.

Da die eID-Karte ausschließlich für den Online-Einsatz konzipiert ist und nicht als Ausweis- bzw. Reisedokument dient, fehlen auf der eID-Karte Daten, wie z. B. Lichtbild, Unterschrift, Größe und Augenfarbe. Bestimmte Daten (wie z. B. die Anschrift und die Staatsangehörigkeit) sind nur auf dem elektronischen Speichermedium (Chip) gespeichert.

Ausstellung einer eID-Karte

Der Antrag auf Ausstellung einer eID-Karte wird von einem Mitarbeiter des Bürgerbüros erstellt. Daher ist es erforderlich, persönlich im Bürgerbüro vorzusprechen.

Die eID-Karte kann nur für Personen ab 16 Jahren ausgestellt werden und wird für eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren ausgestellt.

Vorzulegen sind:

  • anerkannter und gültiger ausländischer Pass oder Personalausweis
  • wenn die Person in Deutschland nicht meldepflichtig ist: Nachweis über den Wohnsitz bzw. die Anschrift

Der Antrag wird an die Bundesdruckerei in Berlin gesandt, dort wird die eID-Karte hergestellt. Es muss mit einer Bearbeitungsdauer für die eID-Karte von ca. 2-3 Wochen gerechnet werden.

Gebühren

  • Gebühr für die Ausstellung einer eID-Karte: 37,00 EUR
  • bei Versand des PIN-Briefes in das Ausland: Erstattung der Auslagen
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