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Digitales Bauantragsverfahren im Landkreis Kitzingen – Änderung zum Stichtag 01.08.2024

Ab dem 1. August 2024 besteht auch im Landkreis Kitzingen die Möglichkeit Bauanträge online über einen Assistenten des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr einzureichen. Nachdem die Antrags- u. Planunterlagen grundsätzlich in elektronischer Form vom Bauvorlageberechtigten erstellt werden, ist durch das neue Verfahren mit deutlich weniger Papier und Aufwand zu rechnen. Eine (online) Abgabepflicht besteht jedoch nicht – auch weiterhin ist es möglich Bauanträge in Papierform einzureichen.

Die Zuständigkeit liegt jedoch grundsätzlich ab dem 01.08.2024 nicht mehr beim Markt Geiselwind.

Wir weisen daher besonders darauf hin, dass ab dem Stichtag nahezu alle Anträge (auch die in schriftlicher Form) beim Landratsamt Kitzingen einzureichen sind.

Für Fragen rund um das Thema Bauen steht ihnen Herr Schönberger gerne unter der E-Mailadresse , wie auch telefonisch unter 09556/9222-34 zur Verfügung.

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