Heiraten in Geiselwind
Standesamt Geiselwind
Marktplatz 1, 96160 Geiselwind
Dienstag + Mittwoch v. 08.00 – 13.00 Uhr und Donnerstag v. 13.00 – 18.00 Uhr
Frau Hümmer Tel. 09556/9222-31
Im Standesamt Geiselwind sind Vorsprachen nur mit vorher vereinbartem Termin möglich. Dieser kann per E-Mail oder telefonisch zu den Öffnungszeiten
Dienstag + Mittwoch von 08.00 – 13.00 Uhr
Donnerstag von 13.00 – 18.00 Uhr
vereinbart werden.
Terminanfragen sind telefonisch oder per E-Mail mit Angabe Ihres Anliegens und Ihrer Telefonnummer möglich.
Zuständig für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt des Wohnortes. Sollten die Verlobten verschiedene Wohnsitze, auch Nebenwohnsitze, haben, können sie zwischen den entsprechenden Standesämtern wählen.
Möchten Sie in Geiselwind heiraten, wohnen aber nicht hier?
Dies ist kein Problem. Weisen Sie den Standesbeamten Ihres Wohnsitzes bereits bei der Anmeldung Ihrer Eheschließung darauf hin.
Beachten Sie bitte, dass in diesem Fall für die Eheschließung eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 40,00 € fällig wird.
Die Anmeldung der Eheschließung kann frühestens 6 Monate vor dem gewünschten Eheschließungstermin stattfinden. Eine Terminreservierung im Voraus ist nicht möglich. Der Termin der standesamtlichen Trauung wird bei der Anmeldung zur Eheschließung vereinbart. Die Anmeldung der Eheschließung ist 6 Monate gültig.
Eine Anmeldung zur Eheschließung kann nur dann vorgenommen werden, wenn sämtliche Unterlagen (jeweils im Original) komplett vorliegen. Informationen hierzu erhalten Sie vom Standesamt.
Wir empfehlen Ihnen das Formblatt zur „Schriftlichen Anmeldung der Eheschließung in Geiselwind“ auszufüllen und an das Standesamt Geiselwind zu senden (gerne per E-Mail an oder via Post im Briefumschlag an Standesamt Geiselwind, Marktplatz 1, 96160 Geiselwind).
Nach Durchsicht Ihrer Anmeldung zur Eheschließung werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihnen mitteilen, welche weiteren Dokumente Sie für Ihr Anliegen vorlegen müssen, bzw. einen persönlichen Termin im Rathaus vereinbaren.
Grundsätzlich sollten beide Verlobte zur Anmeldung der Eheschließung im Standesamt anwesend sein. Ist dies in dringenden Ausnahmefällen nicht möglich, kann diese/r durch Vollmacht seinen Partner / seine Partnerin zur Anmeldung ermächtigen. Das hierfür notwendige Formular erhalten Sie hier.
Sind beide Verlobte noch nicht verheiratet gewesen, volljährig und deutsche Staatsangehörige, dann genügt die Vorlage folgender Unterlagen:
♥ Ausweisdokumente: Die Verlobten haben sich durch einen gültigen Personalausweis
oder einen gültigen Reisepass auszuweisen.
♥ Erweiterte Meldebescheinigung: Die erweiterte Meldebescheinigung für die
Eheschließung gibt es von der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes.
♥ Beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch: Diese gibt es beim
Standesamt des Geburtsortes. Die Abschrift darf nicht älter als 6 Monate sein.
Wenn ein/oder beide Partner geschieden oder verwitwet ist/sind, werden zusätzlich folgende Dokumente benötigt:
♥ Beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister mit Auflösungsvermerk (je Partner). Die
Abschrift darf nicht älter als 6 Monate sein.
♥ Zusätzlich zur unmittelbar vorangegangenen Ehe müssen alle früheren Ehen sowie
die Art ihrer Auflösung angegeben werden. Das Standesamt empfiehlt, vorhandene
Dokumente (z.B. Scheidungsurteil, Sterbeurkunde) mitzubringen.
In folgenden Fällen sollte auf jeden Fall persönlich (gerne per E-Mail an: ) beim Standesamt nachgefragt werden, da weitere Urkunden vorzulegen sind:
– eine/r der Verlobten ist nicht in Deutschland geboren
– eine/r der Verlobten besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit
– die Verlobten haben gemeinsame Kinder
– eine/r der Verlobten ist im Ausland geschieden worden
Wenn mindestens einer der beiden Partner nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, sind gesonderte Prüfungen (jeweiliges Heimatrecht etc.) durch den Standesbeamten notwendig.
Urkunden in ausländischer Sprache sind im Original mit einer Übersetzung vorzulegen (d.h. Original + Übersetzung). Der Übersetzer muss in der Bundesrepublik Deutschland öffentlich bestellt und vereidigt sein. Adressen von öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzern stellt das Standesamt zur Verfügung.
Muss eine Eheschließung abgesagt werden, so kann dies nur durch Vorsprache eines oder beider Partner persönlich beim Standesamt Geiselwind erfolgen.
Eheschließungen können grundsätzlich von Mo-Do (vor- und nachmittags) stattfinden. Am Freitag sind Trauungen bis 12.00 Uhr möglich*.
*Für Trauungen an Freitagen ab 13.00 Uhr sowie für Trauungen an Samstagen fällt eine zusätzliche Gebühr i.H.v. 70,00 € an.
Die Trauung dauert ca. 15 bis 30 Minuten.
Die Trauungen des Standesamtes Geiselwind finden im Sitzungssaal des Marktgemeinderates statt.
–> Bilder „Trausaal“
Um die Trauung noch einzigartiger und emotionaler zu gestalten, binden wir sehr gerne Persönliches in unserer Trauansprache mit ein. Wenn Sie dies wünschen, teilen Sie uns bitte mind. drei Wochen vor dem Termin der standesamtlichen Trauung einige Infos mit (z.B. ihre Kennenlerngeschichte, was verbindet Sie beide, gemeinsame besondere Erlebnisse, gemeinsame Hobbies, Höhen und Tiefen der Beziehung, Berufe, Hausbau, Kinder etc. – was Ihnen hierzu einfällt und was natürlich alle anwesenden Gäste wissen dürfen).
Bei uns werden Ihre Daten selbstverständlich vertraulich behandelt!
Auf Wunsch des Brautpaares dürfen ein bis zwei Trauzeugen zur Eheschließung bestimmt werden – dies ist freiwillig und keine Pflicht! Von den Trauzeugen benötigen wir spätestens zwei Wochen vor der Eheschließung eine Kopie des Personalausweises (Vorder- u. Rückseite) oder eine Kopie des Reisepasses mit einer aktuellen Meldebestätigung, da im Reisepass keine Wohnadresse angegeben ist. Bestenfalls bringen Sie die Unterlagen bereits bei der Anmeldung zur Eheschließung mit ins Rathaus.
Nach Rücksprache mit uns können Sie Ihre Gäste im Anschluss an die Trauung zu einem kleinen Sektempfang, den Sie selbst organisieren, auf dem Platz vor dem Rathaus (Pavillon) einladen.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Sie in diesem Fall den genutzten Platz so verlassen, wie Sie ihn vorgefunden haben (bitte kein Konfetti, Reis, Blüten etc. streuen.)
Sollten Sie den Platz nicht wie vorgefunden verlassen, behalten wir uns vor, eine Reinigungspauschale i.H.v. 50,00 € in Rechnung zu stellen.
Nach Rücksprache mit Ihrer Standesbeamtin / Ihrem Standesbeamten können Sie während der Trauung gerne fotografieren. Wir bitten Sie aber von Filmaufnahmen abzusehen.
Wenn Sie beabsichtigen, im Ausland zu heiraten, ist eine Anmeldung der Eheschließung in Deutschland nicht notwendig. Bezüglich der im Ausland vorzulegenden Unterlagen erkundigen Sie sich bestenfalls bei der Botschaft des jeweiligen Landes oder direkt beim ausländischen Standesbeamten vor Ort.
Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.