Der Markt Geiselwind ist kommunaler Träger der Wasserversorgung im Marktgemeindegebiet Geiselwind und stellt über die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung Wasser entsprechend der Wasserabgabesatzung (WAS) für das gesamte Gemeindegebiet mit Ausnahme des Ortsteiles Seeramsmühle, zur Verfügung.
1. Entgelt (Gebühr) für Trinkwasserbezug
Das Entgelt für Wasserbezug (Wasserbezugspreis) setzt sich aus der Grundgebühr und der Wassergebühr zusammen.
1.1 Grundgebühr
Die Grundgebühr richtet sich nach der Größe der eingebauten Wasserzähler und beträgt je nach Nenndurchfluss
bis 2,5 m³/h | 48,00 €/Jahr |
bis 6,0 m³/h | 78,00 €/Jahr |
bis 10,0 m³/h | 90,00 €/Jahr |
bis 15,0 m³/h | 144,00 €/Jahr |
über 15,0 m³/h (= Großwasserzähler) | 270,00 €/Jahr |
1.2 Wassergebühr (ab 01.10.2019)
Trinkwasser | 2,40 €/cbm; zuzügl. 7% Mwst. |
Der Wasserpreis wird nach Kubikmetern des tatsächlichen Wasserverbrauches (Frischwassermaßstab) berechnet und beträgt 2,40 €/zuzügl. 7% Mwst. pro Kubikmeter Trinkwasser.
1.3 Bauwasser
Zapfstellenentnahmeeinheit | 30,00 €/Monat netto |
Der Wasserbezug in der Bauphase (Bauwasserbezug) wird mit 2,82 € pro Kubikmeter entnommen Wassers veranschlagt.
Die Verpflichtung zur Zahlung des Wasserbezugspreises beginnt mit dem Tage, an dem die Übergabestelle der öffentlichen Einrichtung zur Wasserversorgung betriebsfertig hergestellt und die Wasseruhr eingebaut und die Anlage vom Wasserwart abgenommen ist. Bei einem Wechsel des Eigentümers oder des Nutzungsberechtigten (z.B. Mieter, Pächter, Erbbauberechtigte, Nießbraucher) wird eine tagesgenaue Endabrechnung mit dem Datum des Wechsels erstellt.
Die Wasseruhr für Trinkwasserbezug wird für jeweils den ersten Grundstücksanschluss vom Markt Geiselwind gestellt, Weitere Anschlüsse sind vom Grundstückseigentümer zu übernehmen.