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Vorsorgliche Abkochanordnung für Trinkwasser im Ortsteil Hohnsberg

Vollzug der Wassergesetze und der Trinkwasserverordnung

vorsorgliche Abkochanordnung

für Trinkwasser im Ortsteil Hohnsberg

Aufgrund eines Leitungsschadens an der Zulaufleitung Hohnsberg wurde die Trinkwasserversorgung unterbrochen. Zur Wiederherstellung der Trinkwasserqualität werden derzeit in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Kitzingen Rohrnetzspülungen und Desinfektionsmaßnahmen durchgeführt.

Um Gefahren für Ihre Gesundheit auszuschließen, bitten wir Sie in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Kitzingen, das Wasser vorsorglich einmal sprudelnd aufzukochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen zu lassen, sofern Sie es zum Trinken, Kochen, oder zur Zubereitung von Speisen oder Getränken verwenden. Zum Zähneputzen oder zum Reinigen offener Wunden sollten Sie ebenfalls abgekochtes Wasser verwenden. An der Geschirrspülmaschine sollte min. das 70 Grad-Programm verwendet werden.

Die Abkochanordnung wird bis zum Widerruf, bis auf weiteres erteilt. Sobald die Befunde der Untersuchung eine einwandfreie Qualität des Trinkwassers nachweisen, werden wir Sie über die Aufhebung der Abkochanordnung erneut unterrichten.

Für evtl. Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter der Tel. 09556/9222-22 (Fr. Ehrmann) oder 0170 4836158 (Hr. Hoyer) zur Verfügung.

Geiselwind, 04.09.2024
Mauer
2. Bürgermeisterin

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